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tons deadweight, auch dwt (deadweight tons) oder dwat (deadweight all told). Höchstzulässige Tragfähigkeit eines Schiffes in Tonnen à 1.000 kg (metrische Tonne, mt). Umfasst Ladung, Passagiere, Treibstoff, Ausrüstung, Proviant, Besatzung.
Begriff aus dem Steuerrecht. Aus dem Gesamtkaufpreis eines Unternehmens abgeleiteter anteiliger Wert eines Wirtschaftsgutes.
(engl. Twenty Feet Equivalent Unit) Maßeinheit für die Kapazität von Containerschiffen oder den Umschlag von Containern auf Basis eines Standard-Containers mit einer Länge von 20 Fuß (1 Fuß = 0,3048 Meter). Basierend auf dieser Standardgröße gibt es darüber hinaus Container mit 40 und 45 Fuß Länge
Zeitcharter. Siehe unter Charterer.
Messung des Rauminhalts (Volumens), nicht des Gewichts, des Schiffes in Raum- oder Registertonnen. Bruttoregistertonne (BRT, engl. Gross Registered Tonnage/GRT) à 100 Kubikfuß oder rd. 2,83 Kubikmeter. Nettotonnage (NRT) nur Rauminhalt des Frachtraums. Seit 1982 Vermessung nach Brutto- und Nettoraumzahl (BRZ, NRZ). Tonnagebesteuerung (siehe dort) orientiert sich an Nettoraumzahl. Siehe auch tdw.
Keine Steuerart, sondern eine besondere Methode der Gewinnermittlung für Schifffahrtsgetriebe nach § 5a EStG. Die Höhe des Gewinns wird maßgeblich durch die Größe des Schiffes und die Einsatztage im Jahr bestimmt. Vergleichbare Regelungen sind fast im gesamten europäischen Ausland zu finden.
Unternehmen, das die Beteiligungen der Anleger an der Schifffahrtsgesellschaft treuhänderisch und uneigennützig hält und zudem diese im Auftrag der Schifffahrtsgesellschaft verwaltet. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Treuhandgesellschaft, der Schifffahrtsgesellschaft und den Treugebern/Kommanditisten sind im Treuhandvertrag geregelt.