Glossar
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Protection and Indemnity; eine Haftpflichtversicherung, die mit so genannten P&I-Clubs, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, abgeschlossen wird. Versichert werden die Haftpflichtansprüche, die der Reedereigesellschaft aus dem operativen Geschäft entstehen.
Gastanker-Gesellschaften unterscheiden häufig zwischen LPG und petrochemischen Gasen, wenn sie das Ladungsportfolio ihrer Flotte darstellen. Sie sammeln unter dem Begriff „Petrochemische Gase“ Stoffe, die entweder bei der Erdöl- bzw. Erdgasförderung oder bei der Weiterverarbeitung dieser Energieträger entstehen, aber nicht den LP Gasen Butan, Propan und Butan-Propan-Gemischen zuzurechnen sind. Vinylchloridmonomer, Butadien, Propylen und Äthylen sind petrochemische Gase.
Aussonderung von Alttonnage nach den Bestimmungen der IMO.
Zusicherung gegenüber dem Kapitalanleger, dass das Platzierungs- oder Emissionskapital eines geschlossenen Fonds vollständig gezeichnet wird. Der Garant gewährleistet, dass er oder ein Dritter eventuelle Platzierungsreste zu einem bestimmten Zeitpunkt übernimmt.
Diese Kohlenwasserstoffverbindung wird aus der Spaltung von Benzinen gewonnen, die bei der Erdölverarbeitung anfallen. Propylen ist einer der wichtigsten Grundstoffe der chemischen Industrie und dient zur Herstellung von Folgeprodukten wie dem Lösungsmittel Aceton sowie von Kunstfasern und Glycerin. Zu Polypropylen weiterverarbeitet, ist es auch in der Produktion von Kunststoff-Formteilen, etwa für Autos, von Bedeutung. Als stark aufstrebende Exportregion schätzen Analysten den Nahen Osten ein, China, die USA und Europa werden demnach die Hauptabnehmer sein.
Begutachtung des öffentlichen Beteiligungs- oder Emissionsprospektes durch Wirtschaftsprüfer (WP) bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG). Der Wohnungswirtschaftliche Fachausschuss (WFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), Düsseldorf, hatte 1983 und 1987 Prüfungsgrundsätze formuliert. Den aktuellen „IDW Standard: Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung von Prospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen (IDW S 4)“ hat der WFA am 01.09.2000 verabschiedet. Auftraggeber und Prospektherausgeber – meistens identisch – müssen sich lt. IDW S 4 verpflichten, im Prospekt nicht auf Prüfungsauftrag oder –gutachten hinzuweisen.