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Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder seltener unregelmäßige (außerordentliche) Versammlung der Fondsgesellschafter. Wesentliches Forum der Anlegermitbestimmung. Gesellschaftsvertrag regelt Form und Frist der Versammlung. Wichtige Tagesordnungspunkte: Bericht der Geschäftsführung, Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses, Entlastung von Geschäftsführung und Beirat, Beschlüsse über Ausschüttung, Beiratswahl, Ausschluss von Gesellschaftern, Änderung von Gesellschaftsvertrag oder Geschäftspolitik.
Geschäftsgrundlage für die Kapitalanlage. Vertrag regelt insbesondere Unternehmensziel, Kapitaleinlagen, Rechte und Pflichten von Gesellschaftern und Geschäftsführung, Ergebnisverteilung, Informations-, Kontroll- und Mitbestimmungsrechte der Anleger, Anteilsübertragung, Kündigung und Abfindungsguthaben (Auseinandersetzung) sowie Auflösung (Liquidation) der Beteiligungsgesellschaft.
Besondere Ausprägung der im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelten Kommanditgesellschaft (KG). Der unbegrenzt haftende Gesellschafter (Vollhafter, Komplementär, persönlich haftender Gesellschafter/phG) ist keine natürliche Person wie bei der reinen KG, sondern eine juristische Person (GmbH).